Brief des Sozialamtes an den Muslim-Markt vom 29.1.2001

Sehr geehrter Herr Özugus,
in meiner Tätigkeit als Ausländerbeauftragte der Stadt Chemnitz, pflege ich engen
Kontakt zu einer Vielzahl ausländischer Einwohner, ebenso wie zu all den öffentlichen
Einrichtungen, Vereinen, politischen Gruppierungen und Parteien, die sich gemeinsam um
eine gelungene Integration und ein tolerantes und offenes Klima in dieser Stadt bemühen.
Gleichzeitig ist Chemnitz eine Stadt, in der sich eine breite Öffentlichkeit durch
veschiedenste Initiativen, sei es in dem "Bündnis gegen Rechts" oder "Eine
Stadt zeigt Gesicht" für Menschlichkeit und Toleranz einsetzt.
Die TU Chemnitz ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Partnerin, die im Rahmen von
Forschungsaufträgen nicht nur eine beachtliche Anzahl ausländischer Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler beschäftigt, sondern auch vielen ausländischen Studentinnen und
Studenten interessante und umfassende Studienmöglichkeiten bietet. Als ein Beispiel
dafür möchte ich den Lehrstuhl für Interkulturelle Kommunikation benennen, der bisher
einmalig an den Universitäten in Deutschland ist.
Mit diesem von mir so positiv gezeichnetem Bild der TU Chemnitz möchte ich deutlich
machen, dass die in Ihrem offenen Brief an den Rektor der TU Chemnitz formulierten
Äußerungen und Vorwürfe aus meiner Sicht jeglicher Grundlage entbehren.
Begründet kann ich diese Position unter anderem auch damit, dass auch ich als
Ausländerbeauftragte der Stadt und Abteilungsleiterin im Sozialamt Chemnitz sehr eng in
den Sachverhalt des Asylbewerbers Herrn Jamli, Samir eingebunden bin.
Herr Jamli kam 1998 mittels Umverteilungsantrag aus Marienberg (Mittlerer
Erzgebirgskreis) nach Chemnitz, um hier an der TU Chemnitz studieren zu können. Im Laufe
der vergangenen Jahre hat sich im Kontakt mit Herrn Samli im Sozialamt ein ähnlich
konfliktreiches Verhältnis wie an der TU Chemnitz entwickelt. Gleiches ist mir von der
Ausländerbehörde Chemnitz bekannt.
Herr Jamli ist im Rahmen von Beratungsgesprächen bei mir aber auch im Kontakt mit den
Mitarbeiterinnen der Leistungsgewährung mehrfach ausgesprochen frauenfeindlich,
beleidigend und in einem Fall auch gewalttätig geworden. Im letzt genannten Fall schlug
er eine Kollegin mehrfach mit Fausthieben ins Gesicht und auf den Körper. Sein besonders
verachtendes und die Würde der Betroffenen beeinträchtigendes Verhalten wird dadurch
sichtbar, dass er die Mitarbeiterinnen bespuckte.
Gegen Herrn Jamli wurde seitens des Sozialamtes Anzeige wegen Körperverletzung,
Beleidigung und Hausfriedensbruch erstattet. Die Verfahren liegen derzeit bei der
Staatsanwaltschaft.
Mit dem Blickwinkel auf das sehr aggressive und eine vernünftige Verständigung
ausschließende Verhalten von Herrn Jamli, kann ich die Vorwürfe gegen die TU Chemnitz
nur als unverantwortliche Unterstellung zurückweisen.
Ich finde es außerordentlich traurig, dass in einer Zeit, in der die Debatte über
Rassismus in unserer Gesellschaft sehr stark auf ostdeutsche Städte bzw. ganz
Ostdeutschland fokussiert ist, die Stadt Chemnitz, die, wie eingangs kurz beschrieben,
sehr engagiert gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eintritt, durch das Auftreten und
Verhalten eines Einzelnen, eine solche Schädigung ihres öffentlichen Ansehens erfährt.
Mit diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen die TU
Chemnitz zurückzunehmen. Gleichzeitig biete ich meine Hilfe und Unterstützung bei einer
Klärung des Sachverhaltes an.
Es wäre auch durchaus möglich, dass sich durch einen Besuch in Chemnitz bei
Gesprächen mit den Betroffenen der TU Chemnitz und mir als Ausländerbeauftragte eine
Klärung und Lösungen für den Konflikt finden lassen.
Zu diesem Zweck würde ich Sie gern in Chemnitz begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Steege
Ausländerbeauftrage und
Abt-Leiterin
Antwortschreiben des Muslim-Markt an das Sozialamt
(7.2.2001)
Frau Steege
Ausländerbeauftragte
Stadt Chemnitz
Amt 50
09106 Chemnitz
Delmenhorst, 07. Februar 2001
Ihr Schreiben vom 29.1.2001
Sehr geehrte Frau Steege,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.1.2001. Mit großer Überraschung
haben wir Ihre Zeilen zum Fall der TU Chemnitz zur Kenntnis genommen.
Bisher haben wir immer angenommen, dass die Aufgabe einer
Ausländerbeauftragten sich auf die Wahrung der Rechte von Ausländern konzentriert. Aber
in Chemnitz gehört offensichtlich auch ein in Teilen rechtswidriger Schutz eines
Universitätsrektors zu den Aufgaben Ihrer Behörde. Dabei wurde gerade in einem
exemplarischen Fall der Bundesbeauftragte für Ausländerfragen von der 1. Kammer des
Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich einer Angelegenheit aus Ihrer
Stadt Chemnitz verurteilt, zu Ungunsten der Ausländer gehandelt zu haben. In der
Urteilsbegründung heißt es u.a.: "Der Bundesbeauftragte soll als Korrektiv
gegenüber den weisungsungebundenen Entscheidungen des Bundesamtes dienen, auf eine
einheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte hinwirken sowie Fragen grundsätzlicher
Bedeutung einer ober- oder höchstrichterlichen Klärung zuführen. Dies schließt ein
Tätigwerden sowohl zu Lasten wie auch zu Gunsten von Asylbewerbern ein. Die zu
beobachtende einseitige Praxis des Bundesbeauftragten, nur zu Lasten der Asylbewerber
gegen ganz oder teilweise stattgebende Entscheidungen vorzugehen, wird dem
gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht."
Überträgt man das Urteil auf Ihre Tätigkeit, so kann man zunächst
feststellen, dass Ihre Tätigkeit sich nicht darauf beschränken kann, die Interessen der
Stadt und der Universität zu wahren, sondern auch die Interessen des Ausländers in
Betracht zu ziehen. Die Funktion des Korrektivs, wenn nötig auch gegen die Stadt und
Universität, gehört zu Ihren Aufgaben. So zumindest verstehen wir das Urteil des
Verfassungsgerichtes.
Da Sie sich offensichtlich Sorgen um das Ansehen des Rufes der TU
Chemnitz in Bezug auf die Anwerbung ausländischer Studierender machen, können auch Sie
sich fragen, inwieweit Sie zur weiteren De-Eskalation des Falles beitragen können.
Dabei wundern wir uns über Ihre Zeilen sehr. Zunächst einmal
übersenden Sie uns eine Reihe persönlicher Daten über Herrn Jamli, obwohl Sie nicht
befugt sind, diese Dritten zur Verfügung zu stellen. Datenrechtliche Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland sollten auch dann beachtet werden, wenn man es mit aus Ihrer
Sicht unliebsamen Personen zu tun hat, insbesondere wenn eine Ausländerbeauftragte über
einen Ausländer schreibt. Ein derartiges Verständnis über die Rechte eines Ausländers
scheint in Ihrer Stadt aber kein Einzelfall zu sein. So hatte der
Politikwissenschaft-Dozent der TU Chemnitz Werner Abel in der Zeitung "ad-rem"
sich öffentlich über die Studienleistungen und die Aufenthaltszeiten von Herrn Jamli im
Studium geäußert. Dieses ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht, und es
obliegt üblicherweise auch der Ausländerbeauftragten, derartige Rechte von Ausländern
schützen zu helfen. Wir gehen davon aus, daß Sie nun nach Kenntnis des Falles diesen
prüfen werden und dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Dozenten in Erwägung
ziehen. Denn sicher wollen Sie nicht nur das Ansehen der Stadt, sondern auch die Rechte
des Ausländers schützen.
In Ihrem Brief behaupten Sie, daß Herr Jamli auf Kolleginnen brutal
eingeschlagen hätte. Abgesehen davon, daß es eine äußerst unglaubwürdige Darstellung
ist, wundert es mich sehr, welches Rechtsverständnis Sie als Ausländerbeauftragte haben.
Wenn Herr Jamli tatsächlich so eine brutale Gewalttat ausgeführt haben sollte, dann muss
er dafür angeklagt und verurteilt werden, falls es bewiesen wird, denn sicherlich werden
die genannten Mitarbeiterinnen nach derartigen Attacken (Fausthiebe ins Gesicht) ärztlich
versorgt worden sein und der Arzt wird die Schwere der Verletzungen genauso bestätigen,
wie die betroffenen Mitarbeiterinnen das ggf. unter Eid tun werden. Da gemäß Ihren
Schilderungen Herr Jamli zudem ein brutaler Wiederholungstäter sein soll, vor dem
offensichtlich weder die Frauen im Sozialamt, noch in der Ausländerbehörde noch an der
Universität sicher sind, wundert es uns, daß er überhaupt noch frei herumlaufen darf.
So lange aber kein Urteil vorliegt, darf keine Ausländerbeauftragte so etwas behaupten,
da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt. Sollte aber keine Anklage erfolgt sein,
dann liegt offensichtlich eine Falschdarstellung Ihrerseits vor. Unabhängig davon, wie
der Fall tatsächlich liegt, so begehen Sie als Vertreterin der Rechte von Ausländern ein
Unrecht gegen einen Ausländer, denn entweder machen Sie sich einer Weitergabe von
Informationen in einem schwebenden Verfahren schuldig, oder aber Sie machen sich der
Verleumdung schuldig.
Ganz pauschal beschuldigen Sie Herrn Jamli des frauenfeindlichen
Verhaltens. Wir wissen nicht, was Sie konkret damit meinen, aber unsere bisherige
Erfahrung diesbezüglich, insbesondere mit ostdeutschen Behörden, deuten bei derartigen
Vorwürfen eher auf eine kulturelle Inkompetenz der in dieser Hinsicht schlecht
ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt hin.
Aber nehmen wir nur einmal an, dass er nicht nur frauenfeindlich war,
sondern auch tatsächlich einen tätlichen Konflikt mit einer Mitarbeiterin des
Sozialamtes gehabt hat. Ist das bereits für Sie ein Beweis dafür, daß er so etwas
wieder gemacht haben muss? Reicht der Ausländerbeauftragten der Stadt Chemnitz Ihre
selbstformulierte Anklage gegen einen Ausländer, um ihn gleich in einem zweiten Fall
schuldig zu sprechen, ohne daß der Schuldspruch im ersten Fall erfolgte und ohne daß Sie
den zweiten Fall gewissenhaft recherchiert haben? Welche Art von Rechtsverständnis führt
zu so einer Einstellung? Aber nehmen wir auch an, daß er tatsächlich zu einer
Wiederholung fähig wäre, darf dann die Universitätsleitung und die Polizei
Rechtsvorschriften übergehen und einen Ausländer entwürdigen und die
Ausländerbeauftragte sieht nur zu, weil der spezielle Ausländer ohnehin der
"Böse" ist?
In der Pressemitteilung vom 16.11.2000 der TU Chemnitz heißt es u.a.: Unter
Hinzuziehung eines Sprachmittlers erfolgte die Beschuldigtenvernehmung. Jamli Samir wurde
am gleichen Tag aus der Polizeidienststelle entlassen."
Da Sie Herrn Jamli offensichtlich persönlich gut kennen, wissen Sie
sicherlich auch, wie gut er Deutsch spricht, und daß er zufälligerweise genau bei
besagter Polizeidienststelle selbst als Sprachmittler tätig war. Was haben Sie gegen
diese Ungereimtheit in der Pressemitteilung gemacht? Wenn kein Sprachmittler eingesetzt
wurde, haben Sie dann nachgefragt, warum das in der Pressemitteilung steht, und wenn doch
ein Sprachmittler eingesetzt wurde, haben Sie dann nachgefragt, warum so ein
entwürdigendes und demütigendes Verfahren gewählt wurde? Und haben Sie bei der
Universität nachgefragt, warum und vor allem wie diese ohne Bezug auf polizeiliche
Veröffentlichungen Details der Vorgänge in der Polizeibehörde veröffentlichen konnte?
Wie haben Sie versucht, die Rechte von Herrn Jamli zu schützen? Und haben Sie die
weiteren Ungereimtheiten in der äußerst merkwürdigen Presseerklärung untersucht?
Das rechtswidrige Verhalten der staatlichen Behörden und Institutionen
gegen einen Ausländer wären nicht einmal dann zu rechtfertigen, wenn sich alle Vorwürfe
gegen Herrn Jamli bestätigen sollten.
In Ihrem gesamten Brief können wir mit keinem einzigen Wort von Ihnen
erkennen, dass Sie Ihrer eigentlichen Aufgabe, dem Schutz der Rechte der ausländischen
Mitbürger gerecht zu werden versuchen. Stattdessen versuchen Sie lediglich, den
betroffenen Ausländer zu beschuldigen und anzuklagen.
Ihr Angebot für einen Besuch in Chemnitz mag gut gemeint sein.
Allerdings sind wir berufstätige Bürger, die lediglich in ihrer Freizeit versuchen, die
Interessen der deutschen und deutschsprachigen Muslime mit unseren begrenzten
Möglichkeiten zu wahren. Wir haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, für solche
Fälle zu reisen. Die Klärung derartiger Fälle obliegt schließlich denjenigen, deren
Beruf der Einsatz für Ausländer ist. Dennoch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung,
wenn Sie neben den Interessen der Stadt, auch die Interessen des betroffenen Ausländers
zu schützen gedenken.
Wir appellieren an Ihre Vernunft und Ihr Verantwortungsgefühl, Ihre
eigene bisherige Einstellung zu überprüfen und die Interessen der Ausländer zu
vertreten und nicht kritiklos die Position gegen einen Ausländer einzunehmen.
Wir haben in unseren Webportal (unter Muslim-Aktion) ausführlich die
Sachlage wiedergegeben, wie sie sich uns darstellt. Ihr Brief und unsere Antwort dazu
bilden den bisherigen Höhepunkt in der Darstellung.
Trotz dieser unser Meinung nach vermeidbaren Eskalation haben wir immer
noch die Hoffnung, daß es auch in Ihrer Stadt vernünftige Menschen gibt, die zu einer
Lösung beitragen werden, die auch die Rechte von Herrn Jamli berücksichtigt.
Hochschullehrer, die versucht haben, die unhaltbare Pressemeldung aus dem Netz zu nehmen,
sind bisher leider gescheitert. Möglicherweise aber finden Sie als professionelle
Vertreterin der Rechte der Ausländer einen Weg, den bisherigen Verlauf zu korrigieren.
Der Muslim-Markt wird diesen Fall so lange verfolgen und so lange auf
seinem Webportal veröffentlicht halten, bis die berechtigten Interessen von Herrn Jamli
berücksichtigt werden. Unser Portal wird von sehr vielen deutschsprachigen Ausländern
besucht, darunter viele Akademiker. Aus dem bisherigen Verhalten der Stadt und der TU
Chemnitz müssen wir bedauerlicherweise schließen, dass Sie ohnehin kein Interesse an
muslimischen Studenten haben. Diese werden bei der derzeitigen Informationslage sicherlich
andere Universitäten bevorzugen.
Wir sind aber gerne bereit, den Fall mit einem versöhnlichen Ende
abzuschließen und alle unsere Leser über das versöhnliche Ende zu informieren, falls es
eines Tages dazu kommt. Die notwendigen Handlungsschritte dazu sind nicht sehr groß,
bedürfen aber eines deutlichen Umdenkens der Beteiligten.
Wir wünschen Ihnen, daß Sie einen Weg zur Lösung finden, der Ihrer
verantwortungsvollen Aufgabe und wichtigen Position gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yavuz Özoguz