GEMEINSAME STELLUNGNAHME
ISLAMISCHER ORGANISATIONEN IN DEUTSCHLAND
ZUR KOPFTUCHDEBATTE
Die
unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland nehmen mit
diesem gemeinsamen Dokument Stellung zur Kopftuchdebatte, ausgelöst
durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 und die
darauf folgenden Gesetzesvorhaben in verschiedenen Bundesländern, in
der Absicht einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten.
Der
säkulare deutsche Rechtsstaat hat sich gemäß seinem in der Verfassung
verankerten Selbstverständnis in religiösen, nicht dem Grundgesetz
widersprechenden Fragen neutral zu verhalten. Diese Neutralität
bedeutet, dass der Staat sich weder für noch gegen eine bestimmte
Religion engagieren darf. Gemäß dem Grundgesetz liegt demnach die
Deutungshoheit über Inhalte einer Religion und die Definition darüber,
was ein zwingendes religiöses Gebot ist, nicht beim Staat und dessen
Volksvertretern, sondern einzig bei den Religionsgemeinschaften.
Die unterzeichnenden Organisationen stimmen darin überein, dass das
Tragen oder Nicht-Tragen eines Kopftuches nicht über die Zugehörigkeit
eines Menschen zum Islam entscheidet. Die Befolgung des islamischen
Bekleidungsgebotes darf auch nicht als Maßstab für die
ethisch-moralische Bewertung, die Integrationsbereitschaft oder gar die
Verfassungstreue eines Muslims herangezogen werden.
Gleichwohl gebietet der Islam, nach allen islamischen Rechtsschulen,
das Einhalten bestimmter Bekleidungsvorschriften, und zwar für Mann und
Frau. Der Frau ist geboten, sich bis auf Hände, Füße und Gesicht zu
bekleiden, dazu gehören einstimmig die Kopfhaare.
Sinn dieses Gebotes ist es nicht, die Frau in irgendeiner Form zu
unterdrücken. Für die unterzeichnenden islamischen Organisationen in
Deutschland ist das Kopftuch nur ein religiöses Gebot, und kein
politisches oder religiöses Symbol. Das Bundesverfassungsgericht hat
hierzu folgerichtig festgestellt, dass das Tragen eines Kopftuches unter
den Schutz der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Glaubensfreiheit fällt
und nicht gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz zwischen den
Geschlechtern verstößt und dass die Deutung des Kopftuchs nicht auf
ein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau verkürzt werden
darf.
In
jedem Fall sollten Frauen nach unserer Überzeugung ein Kopftuch nur aus
freiem Willen tragen. Diskriminierungen wegen des Nicht-Tragens eines
Kopftuches lehnen wir genauso ab, wie Diskriminierungen wegen des
selbstgewählten und selbstbestimmten Tragens eines Kopftuches.
Gegenstand
des Urteils des BVerfG war das aus Sicht des Gerichtes berechtigte
Anliegen einer muslimischen Lehrerin mit dem Kopftuch unterrichten zu können.
Inzwischen umfasst die aktuelle Debatte um das Kopftuch den gesamten
Bereich des öffentlichen Dienstes und dient auch zur Legitimation für
Diskriminierungen im privaten Sektor, obwohl das Bundesarbeitsgericht
und das Bundesverfassungsgericht für den privatwirtschaftlichen Bereich
eine endgültige Entscheidung zugunsten der freien Religionsausübung
bereits getroffen haben.
Das BVerfG hat wiederholt betont, dass jede
gesetzliche Regelung die verschiedenen Religionsgemeinschaften
gleichbehandeln muss, d.h. dass eine einseitige Privilegierung von
Religionsgemeinschaften zu unterbleiben hat.
Ein grundsätzliches Verbot religiöser Bezüge in der Schule
beträfe deshalb nicht nur den Islam, sondern auch das Christentum und
das Judentum und wäre praktisch der Einstieg in die laizistische
Gesellschaft, die nach wie vor mehrheitlich abgelehnt wird.
Die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland
appellieren hiermit an alle Landesregierungen und die Bundesregierung,
die Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufnahme der religiösen
Pluralität in die Schule als Mittel für die Einübung von
gegenseitiger Toleranz zu beherzigen und darüber hinaus in
Zusammenarbeit mit den Vertretern der Muslime in Deutschland ein
ganzheitliches Konzept zur Integration und Einbürgerung des
Islams in unserem Land zu erarbeiten.
Wir danken denjenigen Personen und Institutionen, die in der bisherigen
Debatte einen versöhnenden und sachlichen Beitrag geleistet haben.
Es gilt eine weise und zukunftsträchtige Politik zu gestalten, die
der Vielfalt und Pluralität unserer Gesellschaft gerecht wird und in
der auch die Muslime als Bereicherung angenommen werden.
Im April 2004
DIE UNTERZEICHNENDEN ISLAMISCHEN ORGANISATIONEN IN DEUTSCHLAND
-
Ahl-al-Bayt Alevitische Religionsgemeinschaft e.V.
-
A.K.E.V. e.V.
-
Bund Moslemischer Pfadfinder Deutschlands e.V.
-
Bundesverband für Islamische Tätigkeiten e.V.
-
Bündnis der islamischen Gemeinden in
Norddeutschland e.V.
-
Dachverband der Türkisch-Islamischen Vereine in
Deutschland e.V.
-
Der islamische Bund in Hamburg e.V.
-
Deutsch-Afrikanische Transfer-Agency e.V.
-
Deutsche Muslim-Liga e.V. (DML)
-
Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V. (DML Bonn)
-
Deutsch-Somalischer Verein e.V.
-
Ehsan Hilfsorganisation e.V.
-
EuroNur Jamaatun Nur Europa
-
Gemeinschaft der Ahl-al-Bayt Vereine in Deutschland
e.V.
-
Gesamtverband der türkischen Gemeinden und Vereine
in Düsseldorf e.V.
-
Haus des Islam e.V. (HDI)
-
IGMG-Jugendverband
-
Islam - Info e.V.
-
Islamisch Pädagogisches Institut e.V.
-
Islamische Akademie Deutschland
e.V.
-
Islamische Arbeitsgemeinschaft für Sozial- und
Erziehungsberufe e.V. (IASE)
-
Islamische Föderation Bremen e.V.
-
Islamische Föderation Hessen e.V.
-
Islamische Föderation in Baden-Württemberg e.V.
-
Islamische Föderation in Bayern e.V.
-
Islamische Föderation in Berlin e.V.
-
Islamische Föderation Niedersachsen e.V.
-
Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD)
-
Islamische Gemeinschaft in Hamburg e.V. (IGH)
-
Islamische Gemeinschaft Jamaat un-Nur in
Deutschland e.V.
-
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG)
-
Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg
e.V.
-
Islamische Religionsgemeinschaft Bayern e.V.
-
Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e.V. (IRH)
-
Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein
e.V.
-
Islamischer Frauenverband für Bildung und
Erziehung in Deutschland e.V. (IFBED)
-
Islamischer Rat der Ahlulbayt Gemeinschaften in
Deutschland e.V. (IRAB)
-
Islamisches Informations- Kulturzentrum e.V.
-
Islamisches Zentrum Aachen e.V. (IZA)
-
Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)
-
Islamisches Zentrum München e.V. (IZM)
-
Islamologisches Institut in Deutschland e.V.
-
Islamrat für Bayern e.V.
-
Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
-
Islamrat für Rheinland-Pfalz e.V.
-
Moslemisches Sozialwerk in Europa e.V.
-
Muslimische Studentenvereinigung in Deutschland
e.V. (MSV)
-
Muslimischer Frauenverein Frauen Ahlulbayt
Deutschland e.V. (FADAK)
-
Muslimischer Sozialbund e.V.
-
Ostturkestanischer (Uigurischer) Nationalkongress
e.V.
-
Schura Hamburg Rat der islamischen
Gemeinschaften in Hamburg e.V.
-
Schura Niedersachsen Landesverband der Muslime
in Niedersachsen e.V.
-
Union der in Europäischen Ländern Arbeitenden
Muslime e.V. (UELAM)
-
Union der Islamisch Albanischen Zentren in
Deutschland e.V. (UIAZD)
-
Union der Türkisch Islamischen Kulturvereine
in Europa e.V. (ATIB)
-
Union Marokkanischer Imame
-
Union Muslimischer Studenten Organisation in Europa
e.V. (UMSO)
-
Verband der Islamischen Kulturzentren in
Deutschland e.V. (VIKZ)
-
Verband Islamischer Jugendzentren e.V.
-
Verein für neue Deutsche Muslime Haqqani Trust
e.V.
-
Vereinigung Islamischer Gemeinden der Bosniaken in
Deutschland e.V. (VIGB)
-
Weimar Institut e.V.
-
Zentralrat der Muslime in Baden-Württemberg e.V.
-
Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD)