Lichtbild im Führerschein 2
Ausnahmen bei der Gestaltung des Lichtbildes - VkBl. Amtlicher Teil Heft 20 (1998)
In Absatz 3 sind die einem Fahrerlaubnisantrag beizufügenden
Untertagen zusammengefaßt. Er ersetzt § 8 Abs. 2 StVZO. Eine Ausnahme nach Absatz 2 Satz
2 von der in Nummer 1 vorgeschriebenen Gestaltung des Lichtbildes wird die
Fahrerlaubnisbehörde zum Beispiel dann zulassen, wenn eine Bewerberin aus religiösen
Gründen eine Kopfbedeckung trägt. Auch bei der Erteilung einer Ausnahme muß die
eindeutige Erkennbarkeit der Person gewährleistet sein.
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