Moschee
RHEINLAND-PFALZ.Der Bau eines Minaretts mit Lautsprecheranlage für den Ruf zum Gebet
ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Zwar werde ein Minarett von weiten Teilen der
nichtmuslimischen Bevölkerung als "fremd" empfunden. Das Baurecht könne und
solle aber keinen Milieuschutz gewährleisten, so die Richter, die die Klage eines
Nachbarn einer Moschee in Wittlich ablehnten.
OVG Rheinland-Pfalz, Az: 8 A 11739/00
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