Im Namen des Erhabenen  

  Interview mit Wilfried Schmitz

 

Muslim-Markt interviewt
Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt und Initiator einer Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen dem Syrieneinsatz der Bundeswehr
27.2.2018

Wilfried Schmitz (geboren 1969) hat in Trier und Heidelberg studiert und sein 1. jur. Staatsexamen in Heidelberg und 2. jur. Staatsexamen in Stuttgart absolviert. Nach dem Referendariat ich am Landgericht Heidelberg folgte unter anderem ein Referendariat bei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg, die durch ihre Pflichtvereidigung im Kachelmann-Prozess bundesweit bekannt geworden ist.

Vor seinem rechtswissenschaftlichen Studium hat er in der Kommunalverwaltung eine Ausbildung für die Laufbahn des Beamten des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes abgeschlossen. Seit dem 1.1.2010 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in eigener Kanzlei selbständig tätig.

Privat schätzt er gute Literatur, das Wandern und Mountainbiken, wobei er gerne mehr Zeit für Aikido, Schach, die Gitarre und Billard hätte. Im Februar 2018 hat er eine Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien u.a. und dabei unter anderem auf die zuvor gestellte Strafanzeige von DelFrieden verwiesen.

Wilfried Schmitz ist ledig und lebt an der holländischen Grenze.

MM: Sehr geehrter Herr Schmitz, was waren Ihre Beweggründe für die neuerliche Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien?

Schmitz: Das ist eine gute Frage und nicht leicht zu beantworten, denn sind wir uns als Menschen stets aller Beweggründe unseres Handelns bewusst? Kurz und gut: Ich glaube, in dieser Zeit ist jeder Mensch, der noch einen Funken Menschlichkeit in sich hat, ganz einfach dazu aufgefordert, die Interessen und Politiken zu hinterfragen, die in den letzten Jahren so viele Länder ins totale Chaos gestürzt haben. Ich maße mir auch nicht an zu glauben, dass die Probleme dieser Zeit mit solchen Anzeigen gelöst werden können. Aber eine solche Anzeige kann dazu beitragen den Menschen die Augen dafür zu öffnen, dass diese höchst aggressive, mit einer geradezu teuflisch anmutenden Heuchelei getragene „Politik“ der Regierungen, die an der Destabilisierung von Ländern wie Afghanistan, dem Irak, Libyen und Syrien mitgewirkt haben, gegen alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des friedlichen Zusammenlebens von Menschen und Völkern verstößt.

MM: Bedarf es gegen solch eine "teuflisch anmutenden Heuchelei" nicht der Bewusstseinsentwicklung in der Bevölkerung??

Schmitz: Zu der Entstehung und Förderung eines solchen Bewusstseins möchte ich beitragen, denn nur der vereinte Wille aller friedliebenden Menschen und Völker kann noch bewirken, dass diese militärischen Interventionen in Staaten wie Syrien endlich aufhören. Es muss eine Angelegenheit aller redlichen Menschen werden, zu diesen Entwicklungen – die allem Anschein nach zu einem Rechtsnihilismus in den politischen Eliten der NATO-Staaten geführt haben - nicht länger zu schweigen. Niemand muss das geschriebene Recht oder das Völkerrecht studiert haben um in seinem Herzen erkennen zu können, dass kein Land dieser Erde das Recht hat, das Leben der Menschen in einem anderen Land zu zerstören nur weil deren Regierung z.B. eigene legitime Ziele in der Energiepolitik verfolgt. Allen Menschen sollte bewusst werden, dass diese Verstöße gegen Völkerrecht und nationales Verfassungsrecht schweres kriminelles Unrecht verkörpern. Wenn die Verwirklichung solcher Straftatbestände für die Verantwortlichen dieser Angriffshandlungen keine Konsequenzen mehr haben, dann ist das geschriebene Recht vollkommen wirkungslos und tot, und die Menschheit muss sich fragen, wie sie den Frieden in der Welt besser schützen kann. Das Völkerrecht ist für Staaten wie die USA ganz offensichtlich nichts, was der eigenen (Außen-)Politik noch irgendwelche Begrenzungen auferlegen kann. Und es betrifft im Übrigen auch die ganze Menschheit, wenn Länder wie der Irak, wo z.B. die Funde zu der sumerischen Hochkultur für das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit von allerhöchstem Wert sind, in diesem Chaos dann auch noch ihrer Kulturschätze beraubt werden.

MM: In ihrer Strafanzeige haben Sie nicht nur die Bundesregierung angezeigt, sondern sie richtet sich auch „gegen alle Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt, die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.“ Wer bleibt denn dann noch, um Ihrer Strafanzeige nachzugehen?

Schmitz: Ich möchte diese Frage mal so beantworten: Das ist nicht meine Sorge. Die Generalbundesanwaltschaft besteht aus vielen Staatsanwälten, und der Generalbundesanwalt wird sich mit der Frage befassen müssen, wer gegen die Staatsanwälte seiner Behörde ermittelt, die hier die Ermittlungen unterlassen haben. Das Problem mag er selbst lösen. Ich behaupte ja nicht, dass jeder Staatsanwalt beim Generalbundesanwalt für die behauptete Strafvereitelung im Amt verantwortlich ist. Kein Mensch darf über dem Gesetz stehen, auch kein Staatsanwalt und auch kein Minister. Das Problem besteht auch nicht darin, welcher Staatsanwalt und welcher Strafrichter hier letztlich zuständig sind, sondern dass die Aufarbeitung von Justizunrecht – durch die Justiz – meines Wissens schon seit Jahrhunderten überall in der westlichen Welt nie wirklich effektiv funktioniert hat. Zu diesem Thema könnte man sicherlich Bände füllen und Promotionsthemen vergeben.

MM: Für Bände haben wir hier nicht den Rahmen, aber etwas vertiefen würden wir die Frage schon gerne...

Schmitz: Wer die strafrechtliche Kommentarliteratur zu § 339 StGB (Rechtsbeugung) kennt, der weiß, dass dieser § nur sehr selten eine praktische Relevanz erlangt hat. Wer dieses Thema vertiefen möchte, der müsste sich mit Büchern wie „Furchtbare Juristen: Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz“ befassen. Den Rahmen dieses Interviews würde das bei Weitem sprengen.

Ich möchte hier lieber ein positives Signal senden und auf Folgendes hinweisen: Der letzte meines Erachtens glaubhafte Versuch und Entwurf zu einem Rechtsstaat mit effektiver Kontrolle aller staatlichen – auch richterlichen – Gewalt findet sich im angeblich so dunklen Mittelalter, konzipiert von dem Stauferkaiser Friedrich II. (26. Dezember 1194 - 13. Dezember 1250), der bekanntlich auch den einzigen nichtblutigen Kreuzzug geführt hat. Eckpfeiler seines Justizwesens waren: alle Richter werden vom Kaiser eingesetzt und kontrolliert, alle Richter müssen nach einigen Jahren den Ort ihrer Zuständigkeit wechseln (rotieren), kein Richter darf da richten wo er aufgewachsen ist, kein Richter darf dort wo er richtet gesellschaftliche Bindungen eingehen (die ihn sofort befangen machen könnten), jedermann kann sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, jeder Beschwerde wird nachgegangen (waren sie begründet: mit Konsequenzen für den Richter; waren sie unbegründet: mit Konsequenzen für den Beschwerdeführer), jede Rechtssache muss, wenn ich mich richtig erinnere, innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Es ist bezeichnend, dass es über diese Lichtgestalt des Mittelalters, die das Kaisertum als eine Einrichtung Gottes in der Welt verteidigt hat, die dem einfachen Bürger den Zugang zum Recht garantieren soll, nie angemessen verfilmt worden ist.

MM: Das klingt angesichts des aktuellen Rechtswesens wie eine Utopie...

Schmitz: Die Frage ist ja heute so aktuell wie im Mittelalter und zu allen Zeiten: Was ist der Mensch noch ohne (garantierten) Zugang zum Recht? Im Grunde ist er dann kein Mensch mehr, da er damit der Grundvoraussetzung für ein Leben in Würde beraubt worden ist ! Deshalb auch meine Anzeige: Was zählt das (Völker-)Recht, wenn ein Volk wie das syrische Volk nicht mehr durch das (Völker-)Recht geschützt wird? Nichts, was noch das Papier wert ist auf dem es steht. Bitte nicht missverstehen, ich sage nicht, dass ich „den Kaiser wiederhaben“ will. Ich sage, dass jede Form staatlicher Gewaltausübung einer effektiven Kontrolle unterliegen muss, damit jede Form der Korrumpierung staatlicher Macht beseitigt werden kann.

MM: Was bedeutet das?

Schmitz: Das bedeutet, dass niemand über dem Gesetz stehen darf und jeder für sein Handeln verantwortlich sein muss. Besagter Friedrich II. war in solchen Dingen unbestechlich, und er hat nachweislich auch engste Gefolgsleute fallen lassen, wenn die ihr Amt bloß zur Selbstbereicherung missbraucht haben. Meines Erachtens gibt es in Wahrheit nur ein höchstes Gesetz, und das ist das Gesetz der Menschlichkeit. Es gibt keine Religion, in der der Glaube an die „Nächstenliebe“ nicht die Kernbotschaft und das Fundament bildet. Die tiefsten Einsichten in das Wesen des Rechts habe ich nicht an einer Universität erlangt, sondern in Gesprächen mit einem Mentor, der selbst nicht Jurist ist und mich u.a. auch besonders auf die Biographie dieses Stauferkaisers aufmerksam gemacht hat. Soviel zu meiner Demut als Jurist: der „beste Jurist“, eben der Mensch mit dem stärksten Geist und mächtigsten Gerechtigkeitssinn, dem ich je begegnet bin, hat nie Jura studiert.

MM: Deutsche Politiker rühmen sich in der Auseinandersetzung mit dem Ausland oft damit, dass wir hier eine unabhängig Justiz hätten. Ist die Justiz wirklich so unabhängig, dass sie einen Völkerrechtsverstoß der Bundesregierung nachgehen würde?

Schmitz: Die Zukunft wird das zeigen. Die Vergangenheit bestätigt die Unabhängigkeit meines Erachtens leider nicht. Der Syrienkrieg ist nicht der einzige Krieg, an dem die Bundeswehr - völkerrechtswidrig – beteiligt worden ist. Wer sich mit den völkerrechtswidrigen bzw. illegalen Kriegen der NATO unter deutscher Beteiligung befasst, der wird keinen einzigen Fall finden, in dem diese Beteiligung für die jeweilige Regierung strafrechtliche Konsequenzen hatte. Das kann man nicht alleine mit dem Aufbau der Justiz und mit einem Hinweis auf die §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erklären.

MM: Wie soll das Dilemma gelöst werden?

Schmitz: Die Lösung des Problems könnte meines Erachtens nur in der Ent-Politisierung der gesamten Justizverwaltung liegen, aber das wäre nur eine wichtige Voraussetzung für eine wirklich unabhängige Justiz. Meines Erachtens sollte kein Richter Mitglied in einer Partei sein, und das Parteibuch dürfte niemals darüber entscheiden, ob ein Richter z.B. in ein Amt bei einem Bundesgericht berufen wird. Aber die Probleme liegen tiefer. Demokratie funktioniert nur, wenn alle „Akteure“ wirklich alle demokratisch gesinnt sind. Und Rechtsstaat funktioniert nur, wenn sich alle Staatsdiener bei der Pflege und Verteidigung des Rechts niemals von sachfremden Rücksichtnahmen beeinflussen lassen. Wenn die politische Elite eines Staates nun mit schlechtem Beispiel vorangeht und sich ganz offen sogar über das Völker- und Verfassungsrecht hinweg setzt, dann ist die Gefahr groß, dass dieser Rechtsnihilismus letztlich auf alle Ebenen der Staatsverwaltung durchschlägt, auch deshalb, weil niemand mehr wagt, das Gesetz gegen die eigene politische Elite strikt durchzusetzen. Hier steht jeder in der Verantwortung.

Das Völkerrecht könnte meines Erachtens nur dadurch gerettet werden, dass auf der gesamten eurasischen Festplatte eine Friedensallianz entsteht und die europäischen Staaten dann nicht mehr gegeneinander und gegen ihren russischen Nachbarn ausgespielt werden können. Solche Allianzen sind in den letzten 120 Jahren immer wieder vereitelt worden, mit fatalen Konsequenzen für den Weltfrieden. Es gibt mittlerweile amerikanische Politiker, die offen einräumen, dass die Verhinderung dieser Allianz in dieser Zeit das Hauptinteresse angloamerikanischer Außenpolitik war. Wer erfassen kann was das bedeutet der erfasse es. Die USA müssen sich dem Völkerrecht unterwerfen, anders geht es nicht. Zudem sollte es kein Volk dulden, dass in den Händen einzelner Bürger so viel Vermögen akkumuliert werden kann, dass sie mächtiger werden als eine frei gewählte Regierung. Auf das Schachspiel übertragen: Wenn der König (der Gesetzgeber/die Regierung) fällt, dann ist das Spiel für alle Bauern vorbei. Nichts darf einflussreicher und mächtiger sein als die Kraft, die Recht, Gerechtigkeit und Menschlichkeit verteidigt. Alles Andere führt früher oder später zu Fehlentwicklungen und Katastrophen.

MM: Wenn auch Ihre Strafanzeige genau so abgebügelt wird wie vorangegangene, welche juristischen Möglichkeiten bleiben dann?

Schmitz: Dann müssten die Menschen in diesem Land aufstehen und fordern, dass von den Menschen in diesem Land endlich – in freier Selbstbestimmung – eine Verfassung beschlossen wird, die eine effektive Kontrolle staatlicher Macht vorsieht. Mein Glaube an Gott geht aber dahin, dass die Probleme dieser Zeit nicht mehr alleine durch den Menschen gelöst werden können. Nur das Eingreifen göttlicher Kräfte, die in der Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit keinen unredlichen Widerspruch mehr kennen, könnte überall auf der Welt für Frieden sorgen. Ohne ein solches religiöses Fundament ist es meines Erachtens unmöglich, in dieser Zeit geistig-moralisch zu überleben.

MM: Irdisch orientierte Menschen mögen ihnen deswegen Pessimismus vorwerfen ...

Schmitz: Dieser Glaube macht mich nicht zum Pessimisten, sondern zu einem absoluten Optimisten. Denn ganz gleich, welches Unrecht die Menschen in dieser Welt schon erlebt haben und welches Unrecht noch über Menschen und Völker kommen wird: Die Hoffnung von Milliarden gläubigen Menschen gründet sich darauf, dass dieses Unrecht nicht das letzte Wort sein darf und auch nicht das letzte Wort sein wird. Einem irdischen Gericht mag sich ein mächtiger Politiker ggf. entziehen können. Ich glaube aber nicht, dass irgendein Mensch dem Jüngsten Gericht entgehen wird. Ich glaube also, dass dieses Jüngste Gericht für alle leidgeprüften Menschen und Völker die Gerechtigkeit bereit halten wird, auf die sie so lange gewartet haben.

MM: Das Völkerrecht scheint in der aktuellen Zeit ohnehin keine große Rolle mehr zu spielen. Die westliche Führungsmacht verstößt tagtäglich gegen das Völkerrecht, die Bundeskanzlerin erklärt den Schutz eines Apartheidstaates zur Staatsräson und entsendet deutsche Soldaten auch ohne UN-Mandat zu Auslandseinsätzen. Warum gibt es nicht einen kollektiven Aufschrei von großen juristischen Verbänden?

Schmitz: Als Anwalt möchte aus der Perspektive von Anwälten antworten: Ich vermute, dass viele Anwälte einfach Nachteile befürchten, gerade auch den Verlust von Mandanten, die parteipolitisch engagiert sind und eine solche Kritik an der Regierungspolitik nicht wirklich hinterfragen wollen. Nach meiner Erfahrung haben zwar viele Menschen das Vertrauen in Politiker und Medien verloren, aber nur Wenige machen sich wirklich die Mühe, sich in alternativen Medien vertieft mit den wahren Hintergründen von politischen Entscheidungen auseinandersetzen. Es ist also nicht so, dass auch hochbegründete und absolut berechtigte Kritik stets angemessen reflektiert wird und überall Gefühle der Dankbarkeit auslösen würde. Es gibt immer noch viele Menschen, die Zeitungen lesen und sich die Nachrichten im Fernsehen ansehen und unreflektiert (fast) alles glauben was dort gesendet wird. Diese Problematik hat mich – auch wegen der Berichterstattung zu Syrien – kürzlich ebenfalls zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst, siehe: "Wilfried Schmitz: Strafanzeige gegen Mitarbeiter der ÖR wegen des Tatverdachts der Werbung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland". Parteien haben in dieser Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen Ebenen großen Einfluss, und ich vermute, dass viele Anwälte einfach befürchten Mandate zu verlieren.

MM: Demokratie ohne Parteien?

Schmitz: Meines Erachtens wäre Demokratie nur denkbar, wenn Politik nicht von Parteien und ihren Spitzenvertretern bestimmt wird, sondern von freien, parteiunabhängigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die sachgerechte Lösung von Problemen einsetzen und nicht deshalb nach politischen Ämtern streben, um sich auf diesem Wege eine besonders vorteilhafte Versorgung sichern zu können.

MM: In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie: „Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ dienen soll. Genau das tut aber die Bundesregierung. Gibt es keine Richter in Deutschland, die das erkennen?

Schmitz: Sind Sie da wirklich so sicher, dass die Bundeswehr in Syrien nur das Ziel verfolgt, dort beim Kampf gegen die Terrororganisation IS Unterstützung zu leisten? Sogar die von mir erwähnte Rechtsprechung des BGH stellt fest, dass die Bundesregierung auch sogenannte „gemäßigte Oppositionelle“ in ihrem „Kampf“ in Syrien unterstützt. Ich selbst bin nicht in der Lage zu erkennen, was diese Opposition, die mit Waffen gegen die Regierung Assad kämpft, denn nun zu einer „gemäßigten“ Opposition bzw. „gemäßigten Rebellen“ macht bzw. worin sich der Terror, der (auch) von diesen Gruppierungen ausgegangen ist, denn nun genau von dem Terror des IS unterscheidet. Das Web ist voll mit äußerst negativen Berichten über Untaten solcher „Rebellen“, und meines Erachtens darf es keinem Land dieser Erde gestattet sein, solche Rebellen in irgendeiner Form zu unterstützen, nur damit in Syrien ein „Regime-Change“ stattfinden kann.

MM: ... und die Richter?

Schmitz: Ein Strafrichter kann sich nur mit dem befassen, was ein Staatsanwalt zur Anklage bringt. Wenn Staatsanwälte die richtigen Fragen stellen werden und alle ermittelbaren Anknüpfungstatsachen feststellen und ihrer Anklage offen legen werden, dann wird auch ein Richter sich nicht der Erkenntnis verschließen. Die Informationen, die mir zugänglich waren, sind auch jedem Staatsanwalt und Richter zugänglich, und diese Informationen liefern meines Erachtens schon genug Material, um im Hinblick auf die von mir formulierten Tatvorwürfe einen Anfangsverdacht zu begründen, der die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigt. Aber ein Staatsanwalt kann – gemeinsam mit einem Ermittlungsrichter – auch noch solche Beweise sichern, die eben nur mit staatlichen Ermittlungsmethoden erlangt werden können.

MM: Sehr geehrter Herr Schmitz, wir danken für das Interview und wünschen viel Erfolg mit der Strafanzeige.

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